Foyer, zweiter Kongresstag, Kaffee in der Hand.
Der Kollege neben Ihnen ist 63 und hat die Praxis im Frühjahr abgegeben. Sie fragen, wie es sich anfühlt. Er sagt: „Die Rente war wie erwartet. Was mich überrascht hat, war der Beitrag. Der ist nicht mit in Rente gegangen.“ Dann lacht er, aber nicht sehr lange. Und Sie denken zum ersten Mal: Was zahle ich eigentlich mit 70?
Die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte kennen ihre Rente auf den Euro. Ihren Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand kennt fast niemand. Dabei ist er die Zahl, die sich am ehesten planen lässt.
Die Rechnung, die kaum jemand vorher macht.
Wer als Selbstständiger gesetzlich versichert war, ist im Ruhestand meist freiwillig versichert. Dann zählt jede Einkunft: die Rente, die Versorgungswerksrente, Mieten, Kapitalerträge. Der Beitrag wächst mit dem, was Sie sich aufgebaut haben. Und was die Kasse dafür leistet, legt nicht Ihr Vertrag fest, sondern der Gesetzgeber.
Der Beitrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab, sondern von Ihrem Tarif und Ihren Alterungsrückstellungen. Er steigt mit dem Alter, wenn man nichts tut. Genau da liegt der Hebel: Man kann etwas tun, und zwar Jahre vorher. Das Leistungspaket bleibt dabei das, was im Vertrag steht.
Der Beitrag geht nicht mit in Rente. Er läuft weiter, in beiden Systemen, bis zum Schluss.
Steigende Beiträge sind kein Schicksal, sondern eine Rechnung. Und Rechnungen kann man vorher aufstellen.
Der beste Zeitpunkt war mit 40. Der zweitbeste ist heute, am Stand, in zehn Minuten.
Rechnen Sie es einmal durch. Mit Ihren Zahlen.
Wie alt sind Sie, was zahlen Sie heute, und was passiert, wenn Sie ab jetzt einen Teil davon für später einsetzen? Drei Regler, eine Kurve.
Eine Entlastung wie in der privaten Versicherung gibt es hier nicht. Was es gibt: eine ehrliche Rechnung, welche Einkünfte zählen, und ob ein Wechsel für Sie überhaupt noch offensteht. Genau das klären wir am Stand.
Vier Bausteine, die den Beitrag im Alter planbar machen.
Beitragsentlastung im Alter
Ein Baustein, der heute etwas mehr kostet und ab dem vereinbarten Alter den Beitrag dauerhaft senkt. Vertraglich fest, nicht als Hoffnung.
Der gesetzliche Zuschlag, richtig genutzt
Bis 60 fließt ein gesetzlicher Zuschlag in Ihre Alterungsrückstellungen und dämpft die Beiträge ab 65. Wer den Mechanismus kennt, plant den Rest darum herum.
Tarif prüfen statt Tarif erdulden
Sie haben das Recht, innerhalb der INTER in einen anderen Tarif zu wechseln und Ihre Rückstellungen mitzunehmen. Oft die schnellste Entlastung, ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichartige Leistungen.
Den Ruhestand als Ganzes rechnen
Versorgungswerk, Praxisabgabe, private Vorsorge, Beitrag: eine Rechnung, ein Plan. Wir stellen sie mit Ihnen auf, mit Ihren Zahlen.
Konkrete Beiträge hängen von Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab. Am Stand rechnen wir mit Ihren Zahlen, nicht mit Beispielen.
Der Beitrags-Check am Stand [NR].
Zehn Minuten, ein Blatt Papier: Ihr voraussichtlicher Beitrag mit 70, mit und ohne Entlastung, mit den echten Tarifwerten statt der Modellrechnung. Ihre Werte aus dem Rechner nehmen wir mit. Tragen Sie sich ein, dann halten wir Ihnen die Zeit frei. Oder kommen Sie einfach vorbei.
Eingetragen. Wir sehen uns am Stand.
Sie bekommen eine kurze Bestätigung per E-Mail. Bringen Sie, wenn möglich, Ihre letzte Beitragsrechnung mit, dann wird die Rechnung genau.

Kein Vertreter. Ein Berater.
Seit fast 20 Jahren begleite ich Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisinhaber in Sachsen. Ich sage Ihnen zuerst, was Sie nicht brauchen. Und dann rechnen wir das, was zählt.